AI Act: Auswirkungen auf den Arbeitgeber
Noch ist der sogenannte „AI Act“ seitens der Europäischen Union bloß ein Entwurf. Die Umsetzung rückt aber zunehmend näher. Allerdings hat der Entwurf schon jetzt Auswirkungen auf den Arbeitgeber – auch in der Schweiz.
Arbeitgeber und AI Act: aktuelle Auswirkungen
Noch existiert der Gesetzesentwurf der EU nur in der Theorie. Allerdings ist der AI Act als wegweisendes Gesetz mit weitreichenden Folgen zu betrachten. Schon jetzt wird der Gesetzesentwurf als „State of the Art“ in Bezug auf Kontroller der künstlichen Intelligent bewertet.
Deshalb ist es für Unternehmen und Organisationen bereits jetzt ratsam, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn die Nutzung von KI-Software durch Mitarbeitende erfolgt nicht erst seit gestern. Und wird in den kommenden Jahren noch stärker zunehmen.
ChatGPT Klausel notwendig
Bereits jetzt spüren die Arbeitgeber die ersten Auswirkungen von KI und dem AI Act. Denn mittlerweile ist die Nutzung von Software wie ChatGPT in einigen Arbeitsbereichen stark etabliert. Das wirft aber auch Fragen auf wie Korrektheit der Ergebnisse.
Zwar ist der Einsatz von Sprachgeneratoren möglich. Doch müssen die Ergebnisse hinterher immer kritisch überprüft werden. Einen Schritt weiter gehen Unternehmen bereits mit dem Verbot von ChatGPT und anderen Sprachgeneratoren.
So verbietet beispielsweise die Bank of America Ihren Mitarbeitenden die Nutzung entsprechender Tools für geschäftliche Zwecke. Um ein generelles Verbot zu vermeiden, spricht vieles für die Einrichtung sogenannter Regelungen im Umgang mit KI-Programmen wie einer ChatGPT Policy.
KI und Compliance Richtlinien
Nicht erst mit der Einführung des AI Acts sondern schon jetzt sollten Arbeitgeber das Thema „KI und Compliance“ in Angriff nehmen. Es ist sinnvoll, schon jetzt ein umfassendes Compliance Risk Assessment zu erstellen.
Zum einen dient es, um die Ziele bei der Nutzung von KI-Software festzulegen. Zum anderen Compliance Richtlinien festzulegen und Verstöße besser bearbeiten zu können.
Mitarbeitende ins Boot holen
Ein wichtiger Punkt wird es sein, Mitarbeitenden künftig noch stärker mit ins Boot zu holen. Das gilt insbesondere für Unternehmen, die an der Entwicklung oder Anwendung von KI-Software beteiligt sind.
Denn dies ist unter anderem eine Vorgabe seitens des AI Acts. Denn der Gesetzesentwurf verlangt, dass Mitarbeitende in Zukunft konkret geschult werden müssen im Umgang mit AI-Tools.
Jetzt schon starten
Noch ist der AI Act nur ein Entwurf. Doch schon jetzt greift KI-Software von Tag zu Tag stärker in den beruflichen Alltag ein. Somit ist es aus Sicht der Arbeitgeber sinnvoll, sich jetzt mit der Thematik zu beschäftigen.
Zum einen um das Unternehmen oder die Organisation zu schützen. Zum anderen um den Mitarbeitenden bei den neuen Möglichkeiten unterstützend an der Seite zu stehen und mögliches Fehlverhalten zu vermeiden.
Christoph Mers
Online Content Manager